Funkzellenabfrage bleibt möglich

Die Funkzellenabfrage ist einigen vielleicht auch deshalb ein Begriff, da immer wieder Straftaten mit ihrer Hilfe aufgedeckt werden können. In diesem Frühjahr lieferte etwa eine solche Abfrage den entscheidenden Hinweis auf den mutmaßlichen Täter, der eine Achtjährige an einer Grundschule in Gesundbrunnen sexuell missbraucht haben soll.

Die Abfrage ist eine verdeckte und unter Richtervorbehalt stehende Ermittlungsmaßnahme der Polizei zum Zweck der Strafverfolgung. Abgefragt werden dabei Telekommunikations-verbindungsdaten, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Ziel der Maßnahme ist, die Identität von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen.

Die Berliner Koalition von SPD und CDU hält trotz der Kritik an der Funkzellenabfrage durch Linkspartei, Grüne und Piraten an ihr als moderne Ermittlungsmethode zur Ergreifung von Straftätern fest und wird eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. In dieser Initiative wird eine Gesetzesklarstellung in der Strafprozessordnung (für diese ist der Bundesgesetzgeber zuständig) vorgeschlagen, so dass der Anwendungsbereich der Abfrage auf schwere Straftaten beschränkt bleibt. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig in allgemein zugänglicher Form, zum Beispiel mittels einer Internetseite, über eine durchgeführte Maßnahme informiert werden. Auch die Diskussion bei der Funkzellenabfrage zeigt wieder: Die Regierungsbeteiligung der CDU in Berlin ist wichtig und die innere Sicherheit sowie die Rechts- und Justizpolitik sind bei der CDU und den Senatoren Henkel und Heilmann in guten Händen. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden würden unter Beteiligung einer der jetzigen Oppositionsparteien Schwierigkeiten haben, weiterhin auch moderne Ermittlungsmethoden einzusetzen.