REFORM DES WOHNGELDS WIRD ENTTÄUSCHUNGEN PRODUZIEREN

„Die Reform des Wohngeldes ist gut gemeint, aber schlecht gemacht“, kommentiert der baupolitische Sprecher der Union Jan-Marco Luczak das von der Ampel beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz. Aus seiner Sicht sind bittere Enttäuschungen vorprogrammiert. Bereits jetzt arbeiten die Wohngeldstellen an der Belastungsgrenze – durchschnittlich sechs Monate wartet man auf einen Bescheid. Mit dem neuen Gesetz wird sich die Zahl der Anträge verdreifachen – die Wartezeit vermutlich ebenso. Berechtigte erhalten ihr Geld deshalb womöglich erst nach vielen Monaten. Die Ampel will das über vorläufige Zahlungen ausgleichen. Nachteil: Die Menschen müssen Monate, wenn nicht Jahre mit der Unsicherheit leben, dass sie das Wohngeld möglicherweise doch zurückzahlen müssen. Einen unbürokratischen Überbrückungsmechanismus und eine radikale Vereinfachung des Verfahrens hätte einer zeitnah und rechtssichere Wohngeldzahlung sichergestellt. Einen entsprechenden Antrag der Union wurde von SPD, Grünen und FDP abgelehnt.

„Den Menschen in der Krise zu helfen und sie bei den Kosten des Wohnens zu unterstützen ist richtig und notwendig. Als Union haben wir daher bereits im Frühjahr eine Ausweitung des Wohngeldes und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss gefordert“, so Luczak. „Die Wohngeldreform der Ampel kommt nun viel zu spät und ist überdies handwerklich schlecht gemacht. Viele hunderttausende Menschen werden bitter enttäuscht werden, weil sie nicht rechtzeitig Hilfe bekommen werden.“

Derzeit braucht die Prüfung eines Wohngeldantrages bis zu zwölf Monate. Durch die Verdreifachung der Wohngeldempfänger von 600.000 auf 2 Millionen wird es Monate, im schlimmsten Fall mehr als ein Jahr dauern, bis die Menschen tatsächlich Wohngeld erhalten. „Schlimmer noch, auch all diejenigen, die bereits heute Wohngeld beziehen, laufen Gefahr, dass sie im Januar keine Hilfe mehr bekommen. Denn auch ihre Wohngeldberechtigung muss erneut überprüft werden“, erläutert der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Luczaks Fazit: „Die Ampel verliert sich im Klein-Klein und hatte nicht die Kraft für einen wirklich mutigen Schritt, der auch in der Praxis funktioniert.“ Das nun im Gesetz verankerte Verfahren vorläufiger Auszahlungen erweist den Menschen einen Bärendienst. Denn sie müssen über viele lange Monate mit der Unsicherheit leben, möglicherweise zu Unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen. Richtig wäre gewesen, das Berechnungsverfahren radikal zu vereinfachen und einen Übergangsmechanismus zu etablieren, der eine rechtzeitige Auszahlung des Wohngeldes sichergestellt. Das hatte die Union in einem Entschließungsantrag gefordert – die Ampel hat diesen niedergestimmt.

Zusammen mit der Reform des Wohngeldes haben SPD, Grüne und FDP auch eine Neuregelung zu Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern beschlossen. „Ein Schildbürgerstreich“, kommentiert der baupolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak: „Das Gesetz ist für den Klimaschutz kontraproduktiv und sozialpolitisch verfehlt. Weil die Ampel auf den Brennstoffverbrauch abstellt und danach Gebäude in bestimmte Klassen einteilt, werden am Ende Mieter für ihr sparsames Heizverhalten bestraft. Sie müssen einen größeren Anteil an den CO2-Kosten tragen. Weil der energetische Zustand unmittelbar keine Rolle spielt, haben zudem Eigentümer nichts davon, wenn sie in ihre Gebäude investieren. Genau das wäre aber notwendig, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Abstellen auf den Brennstoffverbrauch werden zudem Familien mit vielen Kindern und auch ältere Menschen benachteiligt. Denn sie haben in aller Regel einen höheren Heizverbrauch. Das führt zu einer schlechteren Klassifizierung des Gebäudes, der Vermieter muss dann einen größeren Kostenanteil tragen. Er wird sich daher sehr genau überlegen, ob er nicht lieber den berufstätigen Single als Mieter auswählt, der im Fitnessstudio duscht und auch sonst selten zu Hause ist. Das ist eine verfehlte Lenkungswirkung.